Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsvertrag für die Bereitstellung von Kentarion als Software-as-a-Service.
Anbieter
Bräunig UG (haftungsbeschränkt)
Bahnstraße 2
16727 Velten
Vertreten durch: Geschäftsführer Leon Bräunig
Registergericht und -nummer: Amtsgericht Neuruppin, HRB 13297 NP
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE341333621
E-Mail: info@kentarion.com
Nachfolgend „Anbieter“ oder „Kentarion“. Der Vertragspartner wird nachfolgend „Kunde“ genannt. Kentarion bezeichnet die vom Anbieter als Software-as-a-Service bereitgestellte Cloud-Plattform für die Steuerung von Franchise- und Filialsystemen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software „Kentarion“ als Software-as-a-Service (SaaS) zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Vertrag kommt nicht mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zustande. Mit Abschluss des Vertrags versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt vorrangig der Auftragsverarbeitungsvertrag (siehe § 9).
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Bereitstellung der jeweils aktuellen Version der Cloud-Software „Kentarion“ zur Nutzung über das Internet für die Dauer des Vertrags sowie die Gewährung von Speicherplatz zur Ablage der vom Kunden eingestellten Daten.
(2) Der Anbieter betreibt die Software auf einer eigenen beziehungsweise von ihm beauftragten Infrastruktur (Hosting in Rechenzentren in Deutschland) und hält sie über eine Internetverbindung zum Abruf bereit. Der Kunde greift über einen Standard-Webbrowser auf die Software zu; eine Installation auf Systemen des Kunden findet nicht statt.
(3) Der Vertrag ist kein Kaufvertrag. Es findet weder ein Erwerb der Software noch eine dauerhafte Überlassung statt. Der Kunde erhält keinen Zugriff auf den Quellcode und keinen Anspruch auf dessen Herausgabe. Ein Erwerb von Eigentums- oder sonstigen Verwertungsrechten an der Software ist ausgeschlossen.
(4) Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung. Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, zu erweitern oder anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertragliche Kernzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande, insbesondere durch die Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform (zum Beispiel per E-Mail).
(2) Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat.
(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, solange er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(4) Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform möglich.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist erheblich in Verzug ist oder in erheblicher Weise gegen seine Pflichten aus § 6 verstößt.
(6) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform (§ 126b BGB).
§ 4 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt die Software mit den zum Vertragsschluss beschriebenen Funktionen bereit und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt, dem Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums in das Internet.
(2) Der Anbieter sichert keine bestimmte Verfügbarkeitsquote und keine bestimmten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten zu (kein Service Level Agreement). Die Bereitstellung erfolgt als Bemühensleistung nach dem jeweiligen Stand der Technik. Sofern verbindliche Service-Level vereinbart werden, geschieht dies in einer gesonderten Anlage.
(3) Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Zeiten, in denen die Software aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar ist, insbesondere höhere Gewalt, Störungen des öffentlichen Internets, Störungen bei Vorleistern oder Unterauftragsverarbeitern sowie Ausfälle auf Seiten des Kunden, etwa dessen Internetzugang, Endgeräte oder Fehlkonfiguration.
(4) Wartungsfenster. Der Anbieter ist berechtigt, geplante Wartungs-, Pflege- und Aktualisierungsarbeiten durchzuführen und die Software hierfür vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen. Der Anbieter bemüht sich, planbare Wartungsarbeiten in nutzungsschwache Zeiten zu legen und den Kunden über längere Einschränkungen mit angemessenem Vorlauf zu informieren. Unaufschiebbare Wartungsarbeiten aus Sicherheitsgründen kann der Anbieter jederzeit ohne Vorankündigung vornehmen.
(5) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter und sonstige Dritte einsetzen. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben hierzu regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlage.
§ 5 Zugang und Support
(1) Der Anbieter richtet dem Kunden einen mandantenbezogenen Zugang ein. Die Nutzer- und Rechteverwaltung innerhalb des Mandanten erfolgt durch den Kunden selbst über die dafür vorgesehenen Funktionen.
(2) Der Support erfolgt per E-Mail an info@kentarion.com. Der Anbieter reagiert werktags (Montag bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) in der Regel innerhalb eines Werktags.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen — insbesondere geeignete Endgeräte, einen aktuellen Browser und einen Internetzugang — auf eigene Kosten bereit.
(2) Der Kunde ist für die korrekte Verwaltung seiner Nutzerkonten verantwortlich. Er legt Nutzer an, weist Rollen und Berechtigungen zu, entzieht diese bei Bedarf zeitnah, insbesondere beim Ausscheiden von Mitarbeitenden, und sorgt dafür, dass Zugangsdaten geheim gehalten und nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass seine Nutzer die Bestimmungen dieses Vertrags einhalten.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm oder seinen Nutzern eingestellten Inhalte und Daten, insbesondere der Daten seiner Standorte, Partner, Mitarbeitenden und Bewerber. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung dieser Daten in Kentarion berechtigt ist, die erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen und Informationspflichten erfüllt und keine Rechte Dritter verletzt.
(4) Der Kunde stellt keine Inhalte ein, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen, und nutzt die Software nicht missbräuchlich; insbesondere keine Schadsoftware, keine automatisierten Massenzugriffe außerhalb bereitgestellter Schnittstellen und keine Umgehung von Sicherheits- oder Zugriffsmechanismen.
(5) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten selbst verantwortlich; Kentarion handelt insoweit als Auftragsverarbeiter (§ 9).
(6) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer oder auf einer Verletzung der Pflichten nach diesem Paragraphen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gilt das folgende Preismodell: 79 € pro Standort und Kalendermonat. Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer je Standort ist nicht begrenzt und wirkt sich nicht auf die Vergütung aus. Maßgeblich ist die Zahl der im jeweiligen Abrechnungszeitraum im Mandanten geführten aktiven Standorte.
(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung wird monatlich abgerechnet. Rechnungen werden elektronisch in Textform gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(5) Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 3 Abs. 5 bleibt unberührt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für künftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Preisanpassungen kündigt der Anbieter mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; sie gelten erst für Abrechnungszeiträume nach Ablauf dieser Frist. Dem Kunden steht das ordentliche Kündigungsrecht nach § 3 Abs. 4 zu.
(7) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet für eigene betriebliche Zwecke seines Systems zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer beschränkt. Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht zur Nutzung der Software; über die Behandlung der Daten bei Vertragsende gilt § 13.
(3) Eine Nutzung, die über den vertraglichen Umfang hinausgeht, ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder Dritten — außer seinen eigenen Nutzern im Rahmen des Vertrags — zugänglich zu machen, zu vermieten oder anderweitig zu überlassen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
(4) An Auswertungen, Konzepten, Dokumentationen und der Software verbleiben sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte beim Anbieter beziehungsweise seinen Lizenzgebern.
§ 9 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
(2) Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht diesen AGB im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
(3) Jede Partei erfüllt die sie treffenden datenschutzrechtlichen Pflichten in eigener Verantwortung. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass für die Verarbeitung der von ihm eingestellten Daten eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert werden.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen — geheim zu halten, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und nur zu Vertragszwecken zu verwenden.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die (a) bei Erhalt bereits allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden, (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren, (c) rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; im letztgenannten Fall informiert die verpflichtete Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab.
(3) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von drei Jahren fort. Weitergehende Schutzrechte, insbesondere nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz, bleiben unberührt.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragsdauer im Wesentlichen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Auf die Bereitstellung von Software als Dienst finden — vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarung — die Vorschriften des Mietrechts entsprechende Anwendung; die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel dem Anbieter unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung und Beseitigung.
(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit gelten nicht als Mangel. Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, soweit die Beeinträchtigung auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf Eingaben oder Systemen des Kunden oder auf Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruht.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie unberührt.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Datenexport und Löschung bei Vertragsende
(1) Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit für die Sicherung seiner Daten im zumutbaren Rahmen selbst verantwortlich, soweit die Software entsprechende Funktionen bereitstellt. Die Anwendung stellt in den einzelnen Bereichen Exportfunktionen (insbesondere CSV) sowie Druck- und PDF-Ansichten bereit.
(2) Ein standardisiertes Verfahren für den vollständigen Export aller Daten eines Mandanten befindet sich in Umsetzung. Bis zu dessen Bereitstellung stimmen die Parteien Umfang, Format und Frist eines Datenexports im Einzelfall ab.
(3) Nach Beendigung des Vertrags wird der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 90 Tagen Gelegenheit geben, seine Daten abzurufen beziehungsweise exportieren zu lassen, soweit die technischen Voraussetzungen bestehen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt und — vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten — auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Daten des Kunden zu löschen beziehungsweise zu anonymisieren.
(4) Die datenschutzrechtliche Behandlung personenbezogener Daten nach Vertragsende richtet sich vorrangig nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Getrennte Betreiber-Protokolldaten außerhalb der Mandantentrennung, die aus Gründen der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO geführt werden, bleiben hiervon unberührt.
(5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere handels- und steuerrechtlicher Art, bleiben in jedem Fall unberührt; insoweit erfolgt statt einer Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an veränderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder an eine Weiterentwicklung der Software erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens und auf die Frist gesondert hin.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall steht jeder Partei ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu.
(4) Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten, insbesondere des Vertragsgegenstands und der Vergütung, sind nicht Gegenstand dieses Änderungsmechanismus, sondern bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; für Preisanpassungen gilt § 7 Abs. 6.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleiben unberührt.
(5) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(6) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: 18.08.2026 · Version: 1.0